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   VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20   

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VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20 (https://dejure.org/2023,159)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.2023 - 21 K 4809/20 (https://dejure.org/2023,159)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 2023 - 21 K 4809/20 (https://dejure.org/2023,159)
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  • VG Hamburg PDF

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktionsbehandlung (verneint)

 
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  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Fachrichtung, für die Behandlung der jeweiligen Krankheit, d.h. zu ihrer Heilung oder zur Linderung von Krankheitsfolgen, als geeignet und wirksam angesehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.1984, 2 C 2.83, juris, Rn. 3; Urt. v. 29.6.1995, 2 C 15.94, juris; Beschl. v. 15.7.2008, 2 B 44.08, juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.5.2004, 5 LB 15/03, juris, Rn. 22).

    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, 2 C 15.94, juris, Rn. 16; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.9.2004, 5 LB 141/04, juris, Rn. 29).

    Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden grundsätzlich - von Sonderfällen abgesehen - mit der durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenvorsorge durch die Beihilferegelungen konkretisiert wird, vereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, 2 C 15/94, juris, Rn. 18; Beschl. v. 22.8.2007, 2 B 37/07, juris, Rn. 4).

    Allerdings kann das von der Fürsorgepflicht getragene Gebot, eine Beihilfe zu dem Grunde nach notwendigen Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen dazu verpflichten, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode zu erstatten, nämlich dann, wenn sich eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode für die Behandlung einer bestimmten Krankheit noch nicht herausgebildet hat, wenn im Einzelfall - z.B. wegen einer Gegenindikation - das anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, a.a.O., Rn. 20).

    Unter diesen Voraussetzungen kann sich auch die Behandlung mit einer Heilmethode als notwendig erweisen und beihilfefähig sein, die nicht dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, aber nach ernst zu nehmender Auffassung Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, a.a.O., Rn. 20 f.; Urt. v. 18.6.1998, 2 C 24/97, juris, Rn. 12; Beschl. v. 19.1.2011, 2 B 76/10, juris, Rn. 7; Beschl. v. 20.10.2011, 2 B 63/11, juris, Rn. 9).

    Ein entsprechender Grundsatz ist durch das Bundesverwaltungsgericht für das Beihilferecht aufgestellt worden (Urt. v. 29.6.1995, 2 C 15/94, juris, Rn. 20 f.; Beschl. v. 22.8.2007, 2 B 37/07, juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 37.07

    Versagung einer Beihilfe für zwei bereits durchgeführte wissenschaftlich nicht

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden grundsätzlich - von Sonderfällen abgesehen - mit der durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenvorsorge durch die Beihilferegelungen konkretisiert wird, vereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, 2 C 15/94, juris, Rn. 18; Beschl. v. 22.8.2007, 2 B 37/07, juris, Rn. 4).

    Ein entsprechender Grundsatz ist durch das Bundesverwaltungsgericht für das Beihilferecht aufgestellt worden (Urt. v. 29.6.1995, 2 C 15/94, juris, Rn. 20 f.; Beschl. v. 22.8.2007, 2 B 37/07, juris, Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 5 LB 50/11

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktion (Fettabsaugung) zur

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Schließlich sind im Sinne einer Gesamtbetrachtung wissenschaftlich fundierte Expertenmeinungen zu berücksichtigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.2013, 5 LB 50/11, juris, Rn. 30).

    Gemessen daran kann die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems nicht als wissenschaftlich allgemein anerkannt angesehen werden (vgl. BSG, Urt. v. 28.5.2019, B 1 KR 32/18 R, juris, Rn. 33 ff.; OVG Münster, Urt. v. 22.1.2013, 5 LB 50/11, juris, Rn. 31; VG Köln, Urt. v. 2.2.2017, 1 K 1983/16, juris, Rn. 21, 27).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat für das Recht der gesetzlichen Krankenkassen entschieden, dass ein solcher Leistungsanspruch auf Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht gesicherten Behandlungsmethode nur besteht, wenn für eine lebensbedrohliche Erkrankung keine andere medizinische Behandlungsmethode existiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.2005, 1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 65, 64; Kammerbeschl. v. 26.2.2013, 1 BvR 2045/12, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 14.7.2010, 11 S 2730/09, juris, Rn. 45).
  • BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat für das Recht der gesetzlichen Krankenkassen entschieden, dass ein solcher Leistungsanspruch auf Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht gesicherten Behandlungsmethode nur besteht, wenn für eine lebensbedrohliche Erkrankung keine andere medizinische Behandlungsmethode existiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.2005, 1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 65, 64; Kammerbeschl. v. 26.2.2013, 1 BvR 2045/12, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 14.7.2010, 11 S 2730/09, juris, Rn. 45).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Unter diesen Voraussetzungen kann sich auch die Behandlung mit einer Heilmethode als notwendig erweisen und beihilfefähig sein, die nicht dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, aber nach ernst zu nehmender Auffassung Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, a.a.O., Rn. 20 f.; Urt. v. 18.6.1998, 2 C 24/97, juris, Rn. 12; Beschl. v. 19.1.2011, 2 B 76/10, juris, Rn. 7; Beschl. v. 20.10.2011, 2 B 63/11, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für Präparate aus chinesischen Heilkräutern;

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Unter diesen Voraussetzungen kann sich auch die Behandlung mit einer Heilmethode als notwendig erweisen und beihilfefähig sein, die nicht dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, aber nach ernst zu nehmender Auffassung Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, a.a.O., Rn. 20 f.; Urt. v. 18.6.1998, 2 C 24/97, juris, Rn. 12; Beschl. v. 19.1.2011, 2 B 76/10, juris, Rn. 7; Beschl. v. 20.10.2011, 2 B 63/11, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 8.14

    Wirksame Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf bestimmte Medizinprodukte

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht ist wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherrn etwa auch verletzt, wenn der Beihilfeberechtigte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.2015, 5 C 8/14, juris, Rn. 36, 39, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 11 S 2730/09

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie bei

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat für das Recht der gesetzlichen Krankenkassen entschieden, dass ein solcher Leistungsanspruch auf Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht gesicherten Behandlungsmethode nur besteht, wenn für eine lebensbedrohliche Erkrankung keine andere medizinische Behandlungsmethode existiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.2005, 1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 65, 64; Kammerbeschl. v. 26.2.2013, 1 BvR 2045/12, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 14.7.2010, 11 S 2730/09, juris, Rn. 45).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11

    Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren;

    Auszug aus VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
    Unter diesen Voraussetzungen kann sich auch die Behandlung mit einer Heilmethode als notwendig erweisen und beihilfefähig sein, die nicht dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, aber nach ernst zu nehmender Auffassung Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, a.a.O., Rn. 20 f.; Urt. v. 18.6.1998, 2 C 24/97, juris, Rn. 12; Beschl. v. 19.1.2011, 2 B 76/10, juris, Rn. 7; Beschl. v. 20.10.2011, 2 B 63/11, juris, Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 15.04.2016 - 5 Bf 82/15

    Klage auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung

  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

  • BSG, 28.05.2019 - B 1 KR 32/18 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Methoden, die lediglich

  • BVerwG, 08.12.2014 - 6 C 16.14

    Gemischt-nationale Ehe; Änderung des Ehenamens; Anwendungsbereich des NamÄndG;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16 KR 61/21

    Kostenübernahme für stationäre Liposuktionen; Potentialleistungen außerhalb eines

  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83

    Beihilfe - Beihilfefähigkeit - Nicht anerkannte Heilmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - 1 A 857/12

    Gewährung eines Unfallausgleichs wegen Anerkennung psychischer Beschwerden als

  • VG Köln, 02.02.2017 - 1 K 1983/16

    Beihilfefähigkeit von dem Grunde nach notwendig und wirtschaftlich angemessenen

  • BVerwG, 15.07.2008 - 2 B 44.08

    Möglichkeit der Gewährung einer Beihilfe für die Panchakarma-Therapie;

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 LB 15/03

    Beihilfefähigkeit von Vitaminpräperaten bei einer Immunschwäche aufgrund einer

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04

    Beihilfefähigkeit von krankheitsbedingt schriftlich verordneten Arzneimitteln;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1995 - 1 A 3558/92

    Zur Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines Beihilfeberechtigten in

  • VG Ansbach, 12.05.2022 - AN 18 K 18.00347

    Beihilfefähigkeit eines sogenannten Hypoglykämie-Warnhundes

  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.401

    Beihilfefähigkeit einer Liposuktionsbehandlung, wissenschaftlich allgemein

  • VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Kronenverlängerung (verneint),

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